Number: 10025927
Country: Germany
Source: TED
2. BA Ludlstrasse - Sanitärarbeiten
Das Bauvorhaben Ludlstraße mit einer Grundstücksfläche von gesamt 29 897 m2 wird in 3 Bauabschnittenrealisiert (1. + 2. BA wird zeitgleich erfolgen).
Nach erfolgtem Abbruch werden die Grundstücke ab Mitte 2017 in 3 Bauabschnitten mit Wohngebäuden,Tiefgarage und div. Sozialnutzungen nach § 34 BauGB neu bebaut. Das Bebauungsgebiet liegt auf denGrundstücken Ludlstraße 1-43, 2-16 und Senftenauerstraße 1-13.
Es sollen 2 KiTa, ein Familien- und Beratungszentrum, eine ambulant betreute Wohngemeinschaft,Künstlerateliers, ein Mehrgenerationenhaus, ein Quartierstreff, ca. 370 Wohneinheiten (freifinanziert, MMM,KomProA und B) und eine Tiefgarage (260 Stellplätzen) errichtet werden.
2. BA Neubau einer Wohnanlage mit ca. 105 Wohneinheiten, 2 Kindertagesstätten mit insgesamt ca. 10 000 m2 beheizter Fläche
2. BA – Ludlstraße München
— Abwasserleitung aus Guss DN 50 – DN 100 ca. 840 m,
— Abwasserleitung aus Guss DN 125 – DN 150 ca. 137 m,
— Abwasserleitung aus PE-HD Rohr DN 50 DN 100 ca. 230 m,
— Edelstahlrohrleitung für Trinkwasser außerhalb Register DN 15 – DN 25 ca 2 400 m,
— Edelstahlrohrleitung für Trinkwasser außerhalb Register DN 32 – DN 40 ca. 1 280 m,
— Edelstahlrohrleitung für Trinkwasser außerhalb Register DN 50 ca. 430 m,
— Installationsregister Vorgefertigt i. d. R. 2-geteilt ca. 214 Stück,
— Klosettanlagen ca. 148 Stück,
— Waschtischanlagen ca. 160 Stück,
— Dusch und Badewannenanlagen ca. 107 Stück,
— Kalkschutzanlagen 1 Stück,
— Schrägsitzventil DN – 15 DN 32 ca. 112 Stück,
— Schrägsitzventil und Flanschenmembranventile DN 40 – DN 50 ca. 19 Stück,
— Umwälzpumpe TW – Zirkulation ca. 4 Stück,
— Druckerhöhungsanlage als Doppelpumpenanlage,
— Hebeanlage Pumpensumpf und 3 Kleinhebeanlagen.
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung i. H. v. 5 % / Mängelansprüche i. H. v. 3 %
Zahlung nach Baufortschritt
Rechtsform Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertretern
Bauauftrag
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).