Number: 10043228
Country: Germany
Source: TED
Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar – Los 05 – Zentrale Baustelleneinrichtung
Die Zentrale Baustelleneinrichtung für die Instandsetzung des denkmalgeschützten Stadtschlosses beinhaltet das Herrichten der Flächen für Zufahrt und Lagerflächen sowie Container, Bauzaun und Sicherungs- und Schutzmaßnahmen. Sie erstrecken sich in Teilflächen entlang der Nordseite des Gebäudes sowie im denkmalgeschützten Innenhof.
Die Arbeiten müssen mit extremer Rücksicht auf die denkmalpflegerischen Erfordernisse ausgeführt werden. Archäologische Begleitmaßnahmen müssen ggf. in die Abläufe integriert werden.
Burgplatz 4, 99423 Weimar
Grobmengen:
1 St. Bauwasseranschluss
3 St. Bauwasserzapfstelle im Außenbereich
140 m Trinkwasserrohre
8 St. Bauheizung
300 m Mehrschichtverbundrohr 25 x 3,7 mm
12 St. T-Stück RAUTITAN PX 25
400 m Bauzaun Stahlmatten
450 m Bauzaun Holz
200 m Bauzaun umsetzen
1 000 m2 Oberboden, Rasenfläche abtragen
1 800 m2 Baustraße herstellen, vorhalten, räumen
500 m2 Lagerflächen herstellen, vorhalten, räumen
100 m behelfsmäßiger Transportweg B =1,5 m
8 Verkehrszeichen
10 St. Bautüren
2 St. Bautore B 3,5 m
2 St. Tür Metallgitter
Verkehrssicherung der Baustelle
1 St. Bürocontainer L 6m B 2,5m
1 St. Doppelcontainer Besprechung
1 St. WC-Container
4 St. Chemietoilette
Beschilderung Baustelle
1 St. Bauschild 5 x 4 m
500 m2 Schutz Außenwände vor Beschädigungen
500 m2 Schutz Innenwände vor Beschädigungen
500 m2Staubschutzwände herstellen, räumen
500 m2 Schutz Böden
20 St. Baumschutz
50 St. Schuttcontainer
Verkürzung der Angebotsfrist nach Vorinformation.
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl. 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link von einer Vergabeplattform der Klassik Stiftung heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht verfolgen müssen.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU Abs. 3 VOB/A endet am 11.7.2018 / 8.00 Uhr.
Anfragen sind nur schriftlich per E-Mail über den E-Mail-Kontakt des Auftraggebers [email protected] an diesen zu richten.
Die Beantwortung etwaiger Bieteranfragen finden die Bieter unter dem genannte Link im Ordner „Rückfragenbeantwortung“. Wir weisen darauf hin, dass eine Nichtbeachtung der eingestellten Bieterinformationen/ Rückfragenbeantwortung zum Ausschluss führen kann.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 GWB).