Number: 10204321
Country: Germany
Source: TED
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln.
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In-Kraft treten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, Arzneimittelrabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu Präparaten mit den u. a. Wirkstoffen abschließen. Frühester Vertragsstart ist der 1.12.2017.
Olmesartan + Amlodipin
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB Vzudem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 1.12.2017 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit derVertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell).
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ rvicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen.
Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.11.2017 kann eine erstmalige Meldung zum 1.12.2017 realisiert werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
— unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung,
— einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank,
— unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3).
Anagrelid
Die GWQ handelt im Namen der folgenden Gesetzlichen Krankenkassen:
Atlas BKK ahlmann – keine Teilnahme an Fachlos 4
Audi BKK
BAHN-BKK
Bertelsmann BKK
Betriebskrankenkasse der MTU Friedrichshafen GmbH
Betriebskrankenkasse firmus
Betriebskrankenkasse Herford Minden Ravensberg
BKK Aesculap
BKK Akzo Nobel Bayern
BKK BPW Bergische Achsen KG
BKK Deutsche Bank AG
BKK Diakonie
BKK_DürkoppAdler
BKK Faber-Castell & Partner
BKK Freudenberg
BKK Groz-Beckert
BKK KBA
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
BKK Voralb Heller*Index*Leuze
BMW BKK
Daimler BKK
Die Bergische Krankenkasse
Die Schwenninger Krankenkasse
Heimat Krankenkasse
HEK – keine Teilnahme an Fachlos 1
Hkk – keine Teilnahme an den Fachlosen 1, 2, 4
IKK Brandenburg und Berlin
IKK gesund plus
IKK Nord
IKK Südwest
Krones BKK
Merck BKK
Salus BKK
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
SECURVITA BKK
SKD BKK
Südzucker BKK
Wieland BKK
Die Veröffentlichung erfolgt unter Verwendung des Formulars für das Offene Verfahren, da es für das Zulassungsverfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht.
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vergabekammer ist daher nach Auffassung des Auftraggebers, für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Für den Fall, dass der Bieter dennoch das Kartellvergaberecht für anwendbar hält, wird