Number: 10295114
Country: Germany
Source: TED
Konzeption u. Umsetzung eines Medienguides
Konzeption u. Umsetzung eines Medienguides (Hard- und Software inkl. Betrieb/Wartung) für das Bauhaus Museum Weimar und Neues Museum Weimar sowie Haus am Horn.
Die Konzeptionen der drei Häuser sind auf der Ebene des Vermittlungsstils verschieden, in den grundsätzlichen technischen Anforderungen jedoch gleich. Als mobiler Begleiter in Form von Leihgerät oder dem eigenen Gerät der Gäste dient der Medienguide der räumlichen und inhaltlichen Navigierung sowie der Vertiefung in die Schausammlungen und in die öffentlichen Bereiche der Häuser. Er richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen und ermöglicht es den Gästen, individuell und interessengeleitet durch die Ausstellungsräume geführt zu werden. Für die Umsetzung kommt die Variante einer App oder einer mobilen Website in Betracht.
Weimar
Konzeption u. Umsetzung eines Medienguides (Hard- und Software inkl. Betrieb/Wartung)
Bis Ende Januar 2019 soll ein mobiler Guide entwickelt und zu Beginn des Jubiläumsjahres 2019 freigeschaltet werden. Aufgrund des Umfangs des Vorhabens soll teilweise mit einer Basisversion gestartet werden, die im weiteren Verlauf erweitert sowie für die einzelnen Häuser und Orte ausdifferenziert wird.
Die Leistung umfasst:
— technische und inhaltliche Konzeption,
— Programmierung / Umsetzung mobile Webiste und App,
— Inhaltserstellung,
— Konzeption / Lieferung der mobilen Endgeräte,
— Betrieb, Support und Wartung nach Einführung für 5 Jahre.
Mit Hilfe des Teilnahmewettbewerbs werden 4-6 geeignete Bewerber ausgewählt, welche mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Informationsunterlagen erhalten.
Nach Auswertung der Angebote und eingereichten schriftlichen Konzepte werden maximal 4 Bewerber zu den nachfolgenden Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Die Auswahlgespräche / Verhandlungen finden voraussichtlich in der 31. KW 2018 in Weimar statt.
Reisekosten oder anderweitige Auslagen für die Bewerber können Seitens der Klassik Stiftung Weimar nicht übernommen werden.
Aufgrund weiterer Planungen und Umbaumaßnahmen in der KSW kann die Leistung optional und zu einem späteren Zeitpunkt auf weitere Objekte/Liegenschaften sowie den Außenraum ausgeweitet werden, etwa auch durch die Verknüpfung mit bereits vorhandenen Angeboten.
Die Teilnahmeunterlagen stehen jedem Interessierten frei zur Verfügung.
Wir empfehlen eine Registrierung bzw. kurze E-Mail an [email protected], wenn Sie in den Verteileraufgenommen und bei Änderungen oder der Beantwortung von Bieterfragen informiert werden möchten.
Mit dem Teilnahmeantrag beizufügende Eigenerklärungen und Nachweise:
— Eigenerklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (Anlage 1: Formblatt E1),
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 2: Formblatt E2),
— bei Bedarf Nachunternehmererklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (Anlage 3: Formblatt N1),
— bei Bedarf Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 4: Formblatt N2),
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG (Anlage 5),
— kurze Unternehmensdarstellung auf maximal 2 Seiten DINA4 unter Angabe der Eckdaten zum Unternehmen (Datum der Unternehmensgründung, Struktur und Standorte einschließlich Niederlassungen, Rechtsform, Kundenspektrum, Beschreibung des Kerngeschäfts, Betriebsdauer, -größe, -umsatz, Entwicklung der Mitarbeiterzahl),
— ausgefüllte Formale Eignungsprüfung (Anlage 6) mit Angaben,
— zur fachlichen Qualifikation,
— Agenturtätigkeit am Markt und Anzahl der Mitarbeiter,
— zur personellen und technischen Ausstattung,
— zur Zahl der an der Ausführung eingesetzten Mitarbeiter und deren fachliche Qualifikationen,
— über die Höhe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 Jahren,
— über eine beabsichtigte Bietergemeinschaft sowie deren Zusammensetzung und Vertreter,
— Referenzen vergleichbarer Projekte, mind. 3 Referenzen vergleichbar komplexer Aufträge,
— Schreiben eines Referenzgebers über die Erfüllung der Zuverlässigkeit hinsichtlich Arbeitsweise, Beratungsleistung, Termintreue, Kosteneinhaltung.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.