Number: 10440169
Country: Germany
Source: TED
Sicherheitstechnik - Sanierung VBLcampus
Die VBL ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die VBL beabsichtigt, ihre fünf derzeit genutzten Verwaltungsgebäude (Haus I bis V) am Hauptstandort Hans-Thoma-Str. 19 in Karlsruhe zu modernisieren und über einen Zeitraum von 6 Jahren grundlegend zu sanieren (Projekt VBLcampus).
In diesem Zusammenhang möchte die VBL ihre vorhandene Gebäudesicherheit erweitern und technisch auf den neuesten Stand bringen. Gegenstand dieses Auftrags ist die Lieferung von Anlagen, deren Installation, Programmierung und spätere Wartung. Im Einzelnen handelt es sich dabei um eine Einbruchmeldeanlage, Videoüberwachungsanlage, Vereinzelungsanlagen, eine Schließanlage sowie die Errichtung eines Sicherheitsleitstands. Es werden vorhandene Sicherheitssysteme (Einbruchmeldeanlage, Zutrittskontrolle) integriert.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Hans-Thoma-Str. 19
76133 Karlsruhe
Dieser Auftrag umfasst die Leistungen, die zur Sanierung des Hauses V erforderlich sind. Zudem soll dieser Auftrag die Leistungen zum Gegenstand haben, die für die Gebäudesicherheit aller Häuser gemeinsam benötigt werden, insbesondere den übergeordneten Leitstand. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Leistungen:
1) Einbruchmeldeanlage (ca. 150 Bewegungsmelder, Magnetkontakte, Riegelkontakte, Zentrale)
2) Videoüberwachungsanlage (ca. 60 Kameras, Server)
3) Vereinzelungsanlagen (6 St.)
4) Schließanlage in Haus V (gemischte Schließanlage mit mechanischem und elektronischen Schließzylinder)
5) Einrichtung eines Sicherheitsleitstands (Arbeitsplatz mit Monitoring der gesamten Sicherheitsüberwachung) – Einbau des gesicherten Leitstands zur Gebäudeüberwachung (Möbel, Monitore, IT-Systeme), in den die bereits bestehenden Systeme (Einbruchmeldeanlage, Zutrittskontrolle) integriert werden müssen.
Es sind alle Instandhaltungs- Wartung- und Pflegearbeiten über einen Zeitraum von insgesamt 60 Monaten anzubieten.
Im Vergabeportal sind zunächst nur diejenigen Unterlagen verfügbar, die für eine Entscheidung über eine Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren erforderlich sind. Weitere Unterlagen werden auch aus Gründen des Geheimschutzes nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).