Number: 10570441
Country: Germany
Source: TED
Zielplanung, Neubauvorhaben Haus M, Feuerlöschanlagen
Neubau eines Klinikgebäudes (Haus M), mit Arztdienstbereichen, Zentraler Notaufnahme, Intensivpflege, Zentral-OP (20-Säle), Zentraler Sterilgutversorgung, Allgemeinpflege. Insgesamt BGF 53 600 m2, ein Tiefgeschoss, sechs Obergeschosse: Feuerlöschanlagen nach DIN 18381
Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH
Moltkestr. 90
76133 Karlsruhe
— ca. 3 800 m Versorgungsleitungen,
— ca. 60 Stück Wandhydranten,
— ca. 600 Stück Sprinklerköpfe,
— Anschluss Wandhydranten nasse Steigleitung über Trinkwassertrennstation,
— Sprinkleranlage als Nassanlage,
— Anbindung Sprinklernetz an Verteiler aus Nachbargebäude.
Feuerlöschanlagen nach DIN 18381
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 160 Einleitung, Antrag:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.