Number: 10600169
Country: Germany
Source: TED
Generalübernehmerleistung für Neubau Jugendzentrum
Die Stadt Sankt Augustin plant den Neubau eines Jugendzentrums in dem Kinder-, Jugend- und Kulturangebote der Stadt gebündelt werden. Diese umfassen im Wesentlichen den offenen Kinder- und Jugendbereich, Streetwork, Partizipation und Ferienaktionen. Weiterhin soll der zugehörige Verwaltungsbereich im Gebäude untergebracht werden.
Geplant ist ein dreigeschossiges Gebäude mit den Abmessungen von ca. 31,00 x 13,74 m mit nicht ausgebautem Dachgeschoss als Satteldach. Der Aufstellort liegt in 53757 Sankt Augustin, Bonner Straße 104 und grenzt an die B 56, der Bundesstraße von Siegburg nach Bonn.
Der zu erbringende Umfang der Leistung beinhaltet die Herstellung des Gebäudes gemäß der Bauantragsplanung sowie des vorliegenden Brandschutzkonzeptes inkl. der erforderlichen Gründung und der Erdarbeiten sowie aller zur baurechtlichen Abnahme, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung erforderlichen Dokumente und Unterlagen.
53757 Sankt Augustin
Generalübernehmerleistung Neubau Jugendzentrum
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.