Number: 1074233
Country: Germany
Source: TED
Rahmenvertrag über die Lieferung von DC-Ladesäulen.
Rahmenvertrag über die Lieferung von kombinierten AC/ DC-Ladesäulen.
Rahmenvertrag für den Erwerb von Ladesäulen per Abrufbestellung
Lieferung von kombinierten AC-/DC-Ladesäulen, welche unter anderem nachstehende Voraussetzungen erfüllen:
— Gehäuse:
o Einteiliges Gehäuse
o Integrierter Hausanschluss (HA 100A) mit 2 Abrechnungszählern (eHZ gemäß TAB, werden durch Messstellenbetreiber beigestellt)
o Ausführung nach Schutzklasse II (DIN AR 4102)
— Ladestandards: DC CCS, DC CHAdeMO, AC Typ 2 (gleichzeitig nutzbar ist ein DC-Connector (CCS oder CHAdeMO) sowie der AC-Connector)
— Ladeleistung: 50 kW DC-Ladeleistung und 11 kW AC-Ladeleistung
Weitere technische Voraussetzungen sind im technischen Leistungsverzeichnis dargestellt.
Rahmenvertrag über die Lieferung von DC-Ladesäulen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.