Number: 10778564
Country: Germany
Source: TED
HLS-Planung LPH 8 Prinz-Eugen-Park WA 7 und WA 11 West
HLS-Planung für den Neubau von 2 Wohnanlagen mit einem integrierten Haus für Kinder, betreuten Wohngruppen, Gewerbeeinheiten und Tiefgaragen im Prinz-Eugen Park in den Baufeldern WA 7 + 11 West.
Leistungsbild Fachplanung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 für die Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen), Leistungsphase 8
Prinz-Eugen-Park WA 07 und WA 11 München
Auf dem rund 30 ha großen Areal der ehemaligen Prinz-Eugen-Kaserne in München-Bogenhausen entsteht ein neues Stadtquartier mit etwa 1 800 Wohnungen sowie Infrastruktureinrichtungen zur Versorgung des Gebietes. Die Grundlage für die Realisierung bildet der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2016.
Die GEWOFAG Wohnen wird auf 6 der insgesamt 16 Allgemeinen Wohngebiete des neuen Stadtquartiers Wohnungsbauten und Infrastruktureinrichtungen errichten.
Der vorliegende Ingenieurvertrag umfasst das WA7 und WA11 West.
In diesen beiden Baugebieten werden 134 Wohnungen, soziale Infrastruktur und Gewerbe mit ca. 16 000 m2 Geschossfläche (GF) für eine breite Mieterstruktur entstehen.
Mit Ausnahme der Wohnungen nach dem kommunalem Wohnungsbauförderprogramm – Teilprogramm B wird eine Durchmischung der verschiedenen Fördermodelle und der KMB-Wohnungen über alle Bauabschnitte stattfinden.
Daneben wird auch die notwendige soziale Infrastruktur geschaffen werden: ein Haus für Kinder und ein Bewohnertreff.
Zudem sind folgende Gewerbeflächen geplant: 2 Arztpraxen, 1 Rechtsanwaltsbüro, 1 Wohnen im Viertel Stützpunkt.
Mit der Neuplanung an der Cosimastraße soll ein guter Schallschutz für die dahinterliegenden Wohnbereiche gegen den Lärm dieser vielbefahrenen Straße erreicht und qualitätsvolle Grün- und Freiflächen geschaffen werden.
Die beiden Baugebiete WA7 und WA11 West der Baumaßnahme erfolgen in Planung und Ausführung zeitgleich.
Die notwendigen Stellplätze (ca. 100 Stlp.) sind in einer Tiefgarage in den jeweiligen Baugebieten unterzubringen.
Die Gebäude sind im Energiestandard „KfW Energieeffizienzhaus 70" (EnEV 2009 oder vergleichbarer Standard der aktuellen EnEV) zu errichten.“
HLS-Planung
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FY3BJ
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).