Number: 10927520
Country: Germany
Source: TED
Durchführung einer Organisationsuntersuchung
Die Klassik Stiftung Weimar plant eine Organisationsuntersuchung, um die Aufbau- und Ablauforganisation zu optimieren.
Die Untersuchung soll im September 2018 gestartet werden und im Jahr 2019 beendet werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant.
Mit Hilfe des Teilnahmewettbewerbs werden 2-4 geeignete Bewerber ausgewählt, welche mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Informationsunterlage erhalten.
Die Auswahlgespräche / Verhandlungen finden voraussichtlich in der 32 oder 33 KW in Weimar statt
Weimar
Teilziele der Untersuchung sind:
— Untersuchung des Aufgabenportfolios (Aufgabenkritik),
— Optimierungsmöglichkeiten in der Aufgabenwahrnehmung,
— Geschäftsprozessoptimierung,
— Optimierungsmöglichkeiten in den organisationstechnischen Abläufe und der Kostenstruktur,
— Darstellung des Einnahmepotentials und der Controlling-Instrumente,
— Ermittlung des Personalbedarfs unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Budgets.
Die Organisationsuntersuchung soll auf der Grundlage der REFA-Methodenlehre, die u. a. im Organisationshandbuches des BMI / BVA zur Anwendung kommt, erfolgen.
Betrachtet werden sollen dabei (vgl. auch oben)
— die Aufgaben und Strukturen (Aufbauorganisation) sowie,
— Geschäftsabläufe (Ablauforganisation, Prozesse und Verfahren),
— und der resultierende Personalbedarf.
Methoden und Ansätze:
— Ist- und Soll-Analyse, Differenzierung zwischen Dauer- und Projektaufgaben,
— Interviews, Fragebogen, Analytisches Schätzen, Strukturierte Selbstaufschreibung (jeweils IT-gestützt), ggf. Analytisches Berechnungsverfahren, ggf. Multimomentaufnahmen.
Funktionsanalysen und Prozessmodellierung.
— Negative Abgrenzung: Keine Zeitaufnahmen.
Ort der Leistungserbringung ist Weimar.
Mit Hilfe des Teilnahmewettbewerbs werden 2-4 geeignete Bewerber ausgewählt, welche mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Informationsunterlagen erhalten.
Die Auswahlgespräche / Verhandlungen finden voraussichtlich in der 32 oder 33 KW in Weimar statt.
Reisekosten oder anderweitige Auslagen für die Bewerber können seitens der Klassik Stiftung Weimar nicht übernommen werden.
Die Teilnahmeunterlagen stehen jedem Interessierten frei zur Verfügung.
Wir empfehlen eine Registrierung bzw. kurze Email an [email protected], wenn Sie in den Verteileraufgenommen und bei Änderungen oder der Beantwortung von Bieterfragen informiert werden möchten.
Mit dem Teilnahmeantrag beizufügende Eigenerklärungen und Nachweise:
— Eigenerklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (Anlage1: Formblatt E1)
— Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 2: Formblatt E2)
— Bei Bedarf Nachunternehmererklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (Anlage 3: Formblatt N1)
— Bei Bedarf Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 4: Formblatt N2)
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG (Anlage 5)
— kurze Unternehmensdarstellung auf maximal 2 Seiten DINA4 unter Angabe der Eckdaten zum Unternehmen (Datum der Unternehmensgründung, Struktur und Standorte einschließlich Niederlassungen, Rechtsform, Kundenspektrum, Beschreibung des Kerngeschäfts, Betriebsdauer, -größe, -umsatz, Entwicklung der Mitarbeiterzahl)
— ausgefüllte Formale Eignungsprüfung (Anlage 6) mit Angaben
— zur fachlichen Qualifikation,
— Tätigkeit am Markt und Anzahl der Mitarbeiter,
— zur personellen und technischen Ausstattung
— zur Zahl der an der Ausführung eingesetzten Mitarbeiter und deren fachliche Qualifikationen,
— über die Höhe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 Jahren
— über eine beabsichtigte Bietergemeinschaft sowie deren Zusammensetzung und Vertreter
— Referenzen vergleichbarer Projekte, mind. 3 Referenzen vergleichbar komplexer Aufträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.