Number: 1102898
Country: Germany
Source: TED
20170949/5000000 (TU Kaiserslautern, Microsoft Campus Agreement, Beitritt RV-LRZ).
Lieferung von Microsoft – Lizenzen im Rahmen des Campus- und School Vertrages des Bundes (BV-LRZ),Grundlaufzeit 36 Monate (1.5.2017 – 30.4.2020); Verlängerungsoption 1 Jahr bis 30.4.2021.
Technische Universität Kaiserslautern; Paul-Ehrlich-Straße, Geb. 32; 67663; Kaiserslautern.
Microsoft Campus Agreement
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD4YR78.
§ 135 Abs. 1 GWB
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft.