Number: 11048370
Country: Germany
Source: TED
Neustrukturierung und Modernisierung der überörtlichen Wasserversorgungsanlagen in der VG Traben-Trarbach
Die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach sind Trägerin der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und modernisieren die überörtlichen Wasserversorgungsanlagen. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden verschiedene Hochbehälter saniert, neue überörtliche Verbindungsleitungen gebaut sowie ein neuer Tiefbrunnen abgeteuft.
Im Rahmen des hier vorliegenden Vergabeverfahrens werden Erkundungsbohrungen und Grundwassermessstellen (Los 3-01) und Brunnenbohrung (Los 3-02) ausgeschrieben.
54538 Bengel
Die Hauptmassen für das vorliegende Los 3.01 betragen:
— 2 Erkundungsbohrungen bis zu 100 m Tiefe mit durchgehender Kerngewinnung in Talauesedimenten des Alfbaches (Schluffe, Sande, Kiese- 1. GWL). Gesteine des Rotliegenden (2. GWL) Konglomerate, Sandsteine, Rötelschiefer) und basal devonischer Tonschiefer (ca. 1 m dann ET). Nach Erreichen der Endteufe sind Pumptests sowie gegebenenfalls ein Ausbau DN 80 vorgesehen.
Los 3.02 (in Abhängigkeit vom Ergebnis EKB – Los 1):
— Aufbohrung einer EKB (Mindestenddurchmesser > 600 mm,
— Ausbau zum Brunnen 4 Bengel PVC DN 300,
— Pumpversuch.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierten Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und e. V. Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail ([email protected]) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen Wochenfrist schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.