Number: 11067447
Country: Germany
Source: TED
Generalsanierung und Erweiterung Gustav-Leutelt-Grund-und-Mittelschule, Kaufbeuren, OT Neugablonz – HLS Planung Techn. Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8; LPH 1-9
Die Stadt Kaufbeuren plant die Generalsanierung und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Schule im Ortsteil Neugablonz.
Die Schule aus den 50er Jahren, mit südli. Baukörper aus den 70er/80er Jahren, muss aufgrund steigender Schülerzahlen erweitert werden. Sie ist eine Mittelschule mit Grundschule und hat einen Bedarf von insges. 26 Klassenräumen. Der besteh. Hort wird ausgelagert, die Räume in den Ganztagesbereich mit der nördli. Erweiterung integriert. Die Mittagsverpflegung wird extern realisiert. Neben den erforderlichen Raumanpassungen soll der Bestand energetisch saniert werden (Gebäudehülle u. Haustechnik) und mit den Erweiterungen, in denen jeweils ein Aufzug eingeplant wird, auch barrierefrei erschlossen werden.
Die Planungen sollen auf einer vorliegenden Machbarkeitsstudie eines Architekturbüros aufbauen.
Besonderer Wert wird auf eine architektonisch ansprechende, energetisch optimierte, kostengünstige und zeitlich rasch realisierbare Lösung (tlw. mit Containern) gelegt.
Stadt Kaufbeuren (Sitz des Auftraggebers)
Stadt Kaufbeuren, OT Neugablonz (Ort des Bauvorhabens)
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der HLS-Planungen Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8, gem. § 53 ff. HOAI 2013 mit Anlage 15, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung, für die Generalsanierung und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Schule in Kaufbeuren, OT Neugablonz, im Zusammenhang mit dem Ausbau zur Ganztagesschule.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 55 HOAI 2013, ggf. Aufteilung in Bauabschnitte
Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 55 HOAI 2013, ggf. Aufteilung in Bauabschnitte
Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 55 HOAI 2013, ggf. Aufteilung in Bauabschnitte
Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 55 HOAI 2013, ggf. Aufteilung in Bauabschnitte
Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).