Number: 11084949
Country: Germany
Source: TED
FE 02.0406/2016/KGB – Barrierefreie Gestaltung von Querungsanlagen an Ortsdurchfahrten von Bundesfernstraßen
FE 02.0406/2017/KGB
„Barrierefreie Gestaltung von Querungsanlagen an Ortsdurchfahrten von Bundesfernstraßen“
Bergisch Gladbach
„Barrierefreie Gestaltung von Querungsanlagen an Ortsdurchfahrten von Bundesfernstraßen"
Für Menschen mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen besitzt eine barrierefreie Verkehrsraumgestaltung eine hohe Relevanz für eine selbstständige Mobilität. Bei der Gestaltung von Querungsanlagen soll auf die unterschiedlichen Bedürfnisse dieser Personengruppen eingegangen werden. Auch die Belange des Radverkehrs dürfen dabei nicht vernachlässigt werden.
In einer früheren Untersuchung von Boenke et al. (2014) wurde eine Bordhöhe von 3 cm als geeigneter Kompromiss für Menschen mit Geh- bzw. Sehbehinderung und Blinde identifiziert. Eine weitere Möglichkeit kann die Ausbildung einer Querungsstelle mit differenzierten Bordhöhen sein (Doppelquerung). Aufgrund baulicher oder räumlicher Zwänge lässt sich diese allerdings nicht flächendeckend umsetzen und fordert zudem einen höheren finanziellen Ressourceneinsatz. Von Boenke et al. (2014) wurden bereits Ansätze für Lösungen ermittelt, die zu einer optimalen und für alle ohne maßgebliche Einschränkungen nutzbaren Querungsstelle unter sparsamen Einsatz von Finanzmitteln führen könnten. Dabei wurde eine kombinierte (einheitliche) Überquerungsstelle in Form einer Rampe in Kombination mit Bodenindikatoren für eine weitere Untersuchung empfohlen, welche im Rahmen dieses Projekts untersucht und als Standardbauweise in die maßgeblichen Regelwerke aufgenommen werden soll. Zudem sollen insgesamt unterschiedliche Formen von in der Praxis umgesetzten Querungsanlagen analysiert und bewertet werden. Im Ergebnis soll durch die Bestimmung von Einsatzbedingungen anhand einer Übersicht deutlich werden, wann welche Anlagenform einzusetzen ist.
Ebenfalls sollen visuelle Kontraste betrachtet werden, da sie für Menschen mit Sehbehinderung eine wichtige Rolle spielen, um sich selbstständig und sicher im öffentlichen Raum bewegen zu können. Hierbei sollen bereits umgesetzte Lösungen betrachtet werden, sodass eine Fortschreibung der E BVA möglich wird.
Wir weisen daraufhin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Die Angebote sind in Schriftform einzureichen. Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot
FE 02.0406/2016/KGB
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
28.8.2018; 15.00 Uhr
— Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen –
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden. Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden:
Kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet/nicht gebunden.
Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.
Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.