Number: 11085893
Country: Germany
Source: TED
FE 01.0199/2017/ARB – Resilienz der Straßenverkehrsinfrastruktur-Stand der Forschung und Potenziale im Management von außergewöhnlichen Ereignissen
FE 01.0199/2017/ARB – Resilienz der Straßenverkehrsinfrastruktur – Stand der Forschung und Potenziale im Management von außergewöhnlichen Ereignissen
Kurzfassung der Leistungsbeschreibung:
Die Herausforderungen für Betreiber und Eigentümer von Verkehrsinfrastrukturen wachsen stetig und erfordern Innovationen und neue Managementansätze. Bei der Entwicklung von neuen Managementansätzen erweist sich das Konzept der technischen Resilienz als vielversprechend. Als bedeutende wissenschaftliche Fragestellung für das Infrastrukturmanagement in Deutschland ist daher die Ermittlung des Forschungsstands und der Potenziale von Methoden und Praktiken auf dem Gebiet der Resilienz von Straßenverkehrsinfrastrukturen zu nennen.
Das Ziel des Forschungsprojekts besteht zum einen in der Identifikation, Diskussion und Bewertung von Konzepten und Verfahren für die Analyse der Resilienz von Straßenverkehrsinfrastrukturen. Zum anderen sind die in diesem Themenkomplex auf nationaler und internationaler Ebene vorhandenen Managementansätze zu recherchieren, fachlich zu begutachten und im Hinblick auf die Übertragbarkeit auf das Bundesfernstraßennetz in Deutschland zu bewerten. Entwicklungsziele, neue Managementansätze und
Schnittstellen mit gängigen Fachsystemen sind zu identifizieren und im Kontext eines Resilienzmanagements zu diskutieren. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitmaßnahme sind Fachworkshops durchzuführen, die eine Zusammenschau der Expertise aus Forschung und Praxis sicherstellen sollen.
Der Nutzen des Forschungsvorhabens besteht in der Betrachtung und Analyse eines komplexen Forschungsfeldes von hoher fachlicher und strategischer Bedeutung für die Belange des Infrastrukturmanagements in Deutschland. Besonders hervorzuheben ist, dass sich die Teilziele, Meilensteine und Maßnahmen, die für die Fortentwicklung der Fachsysteme erforderlich sind, durch das Forschungsvorhaben strategisch aufzeigen lassen. Handlungsempfehlungen sowie Forschungs- und Entwicklungspläne für die Gestaltung und praktische Umsetzung eines Resilienzmanagements sind ableitbar. Für die Vertiefung der Fachkompetenz im Bereich der Resilienz von Verkehrsinfrastrukturen leistet das Forschungsvorhaben einen maßgeblichen Beitrag.
Kostenrahmen: max. 250 000 EUR inkl. MwSt.
Form der Angebote
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.
Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot
FE 01.0199/2017/ARB
„Resilienz der Straßenverkehrsinfrastruktur – Stand der Forschung und Potenziale im Management von außergewöhnlichen Ereignissen“
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
16.1.2018; 15.00 Uhr
— Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen –
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden.
Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden:
Kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet/nicht gebunden.
Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt.
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.
Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.