Number: 11190663
Country: Germany
Source: TED
Überlassung von Spracherkennungssoftware und das Betreiben eines Anwender-Supports
Der Rahmenvertrag soll die Überlassung von Spracherkennungssoftware für Rechtsanwälte und juristisches Fachpersonal mit entsprechendem Support für Updates, Upgrades und eines Lizenzmanagers sowie einen personell durch den Auftragnehmer zu stellenden Anwender-Support inklusive einer Hotline für den Einsatz an Computerarbeitsplätzen beinhalten. Des Weiteren sind die bereits vorhandenen Lizenzen mit dem Beginn des Vertrages auf die aktuelle Version umzustellen.
Sachsen-Anhalt
Auf Grund der bereits vorhandenen Infrastruktur erfolgt eine Produktfestlegung auf die Spracherkennungssoftware Dragon Legal Group 15 Version des Herstellers Nuance und Lizenzmanager Nuance Management Center (NMC).
Zu I.3 alle Angebote sind postalisch einzureichen.
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Verfahrensbeteiligten bei Verfahren vor der Vergabekammer u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei der
Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen darauf hinzuweisen und seine Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen, andernfalls wird von der Zustimmung auf Einsicht ausgegangen.