Number: 11209342
Country: Germany
Source: TED
Lieferung von 7 Zugmaschinen und einem Geräteträger
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 7 Zugmaschinen verschiedener Größen und Ausstattung sowie einem Geräteträgerfahrzeug für verschiedene Dienststellen der Stadt Karlsruhe.
Die Auftragsvergabe erfolgt in 6 Fachlosen, entsprechend der jeweiligen Fahrzeugklasse und Ausstattung.
Lieferung von 2 Kleinschleppern mit Kabine ohne Winterdienstausrüstung
Amt für Abfallwirtschaft Fuhrparkmanagement
Ottostr. 21
76227 Karlsruhe
Lieferung von 2 Kleinschleppern mit Kabine ohne Winterdienstausrüstung.
Lieferung von 2 Kleinschleppern mit Kabine und mit Winterausrüstung
Lieferung von 2 Kleinschlepper mit Kabine und mit Winterdienstausrüstung.
Lieferung eines Kompaktschleppers mit Kabine und Zubehör, ohne Winterdienstausrüstung
Lieferung eines Kompaktschleppers mit Kabine und Zubehör, ohne Winterdienstausrüstung.
Lieferung eines Spezial-Kompakttraktors mit Kabine
Lieferung eines Spezial-Kompakttraktors mit Kabine.
Lieferung eines Kompakttraktors mit Kabine
Lieferung eines Kompakttraktors mit Kabine.
Lieferung eines Allrad-Schmalspurfahrzeugs/Geräteträgers
Lieferung eines Allrad-Schmalspurfahrzeugs/Geräteträgers.
Lieferung von zwei Kleinschleppern mit Kabine ohne Winterdienstausrüstung
Lieferung von zwei Kleinschleppern mit Kabine und mit Winterausrüstung
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).