Number: 11412511
Country: Germany
Source: TED
Holzrückearbeiten 2019 – 2022
Holzrückearbeiten
Gemarkung Villingen-Schwenningen und Unterkirnach
Deutschland
Im Ausführungszeitraum der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind im Zuständigkeitsbereich des Forstbetriebs der Stadt Villingen-Schwenningen auf Einzelabruf voraussichtlich insgesamt ca. 44 000 Festmeter (durchschnittlich ca. 11 000 Festmeter/Jahr) an Holzbringung (Rücken des Holzes durch Transport vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur Waldstraße) durchzuführen.
Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig wenn:
1) gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind;
4) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen nicht innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt wird gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige Angebotsannahme informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Wird diese Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.