Number: 11533097
Country: Germany
Source: TED
Umstrukturierung Sekundarschule – Neubau einer Sporthalle inkl. 6 Fachräumen und Verbindungsgang – Dachabdichtungsarbeiten
Die Realschule Lüdinghausen und die Gemeinschaftshauptschule Lüdinghausen werden umgewandeltin eine Sekundarschule. Da zusätzliche Sport- und naturwissenschaftliche Kapazitäten benötigt werden, 2 / 4 werden eine dreifach teilbare Zweifach-Sporthalle nebst zugehörigem Umkleide- und Sanitär-Trakt, sowienaturwissenschaftliche Räume errichtet.
Lüdinghausen
Ausschreibung für Dachabdichtungsarbeiten von Flachdächern (ca. 725 qm) inkl. extensiv begrünter Dachfläche (ca. 615 qm). Stehfalzeindeckung aus Aluminium-Profiltafeln (ca. 1 100 qm) auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech (ca. 980 qm) sowie Abdichtung der Bodenplatte (ca. 1 800 qm). Die Abrechnung erfolgt nach Massen gemäß der Einheitspreise.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieterüber den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.