Number: 11781814
Country: Germany
Source: TED
162-2018 Brandmelde- und Alarmierungsanlage sowie Induktionsschleifenanlage inklusive Instandhaltungsvertrag, Werner-Heisenberg-Gymnasium, Leverkusen
Erweiterung der bestehenden Brandmelde- und Alarmierungsanlage sowie die Einrichtung einer Induktionsschleifenanlage und Verkabelungen für eine Beschallungsanlage im Rahmen der Brandschutzsanierung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums in Leverkusen.
Werner-Heisenberg-Gymnasium
Werner-Heisenberg-Str. 1
51381 Leverkusen
Leistungsumfang:
— Lieferung und Montage von automatischen und nicht automatischen Brandmeldern von Hersteller Hekatron zur Erweiterung der Bestandsanlage mit Feuerwehraufschaltung, ca. 350 Stück Meldern und optische Signalgeber, sowie 2 Stück Ansaugrauchmelder,
— Lieferung und Montage von ca. 250 Stück Lautsprechern zur Erweiterung der Bestandsalarmierungsanlage des Herstellers Teladi,
— Lieferung und Montage von 1 Induktionsschleifenanlage,
— Installation Schwachstromnetz mit ca. 12 000 m Kabel und Leitungen,
— Instandhaltungsvertrag für die Brandmelde- und Alarmierungsanlage
Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerber bzw. Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich bis zum 8. August 2018 um 13:00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Auf die Bevorzugungsregelung zur Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge „Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, d. Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung u. d. Ministeriums der Finanzen v. 29.12.2017“ wird hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1YXGP
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.