Number: 12219584
Country: Germany
Source: TED
Klinische Datenerhebung
Die klinische Datenerhebung wird an verschiedenen Standorten in Deutschland stattfinden.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer klinischen Datenerhebung.
In der klinischen Datenerhebung monikit (Monitoring Kit) werden Gesundheitswerte zur automatisierten und nicht-invasiven Erkennung von epileptischen Anfällen analysiert und identifiziert. Hierzu werden mit mobilen EKG-Sensorsystemen Daten von zunächst stationären und später ambulanten Patienten mit epileptischen Anfällen abgeleitet und mithilfe des Gold-Standards, Video-EEG, epileptische Anfälle an-notiert. Die Daten werden anschließend mittels einer eigens entwickelten Software ausgewertet. Die Auswertung der Patientendaten soll die Entwicklung eines auf dem entwickelten Algorithmus basieren-den Sensorsystems ermöglichen, das objektiv und automatisiert epileptische Anfälle detektiert.
Projekt monikit, Klinische Datenerhebung
Klinische Datenerhebung im klinischen und ambulanten Setting
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).