Number: 12230248
Country: Germany
Source: TED
Stationsbau 2019/2020
Rahmenvertrag für Komponenten des Stationsbau für die Jahre 2019 und 2020. Beginn des Rahmenvertrages 1.12.2018.
Der Rahmenvertrag umfasst die Herstellung und Lieferung von schlüsselfertigen begehbaren- und nicht begehbaren 10 kV-Kompaktstationen für den Einsatz im Netzgebiet der ENERVIE Vernetzt GmbH sowie für den Verkauf an deren Kunden.
Die Lieferung von schlüsselfertigen nicht begehbaren 10 kV-Kompaktstationen muss ab dem Tag der geklärten Bestellung in einer Zeit von maximal 4 Wochen erfolgen.
Weiterhin umfasst der Rahmenvertrag die Lieferung von 10 kV-Mittelspannungsschaltanlagen, 10 kV-Netzverteiltransformatoren und Niederspannungsverteilungen für den Ausbau der 10 kV-Kompaktstationen sowie für die Lieferung von Teilen für den Stationsumbau vorhandener Stationen.
Die Transformatoren werden in Form eines Konsignationslagers beim Hersteller der Betonstationen zur Verfügung gestellt.
Größe und Bedingungen des Konsignationslagers werden im Leistungsverzeichnis beschrieben.
Rahmenvertrag über 10kV-Mittelspannungsschaltanlagen
Rahmenvertrag für die Lieferung von fabrikfertigen, typgeprüften Mittelspannungsschaltanlagen in SF6 Technik nach DIN EN 61936 - 1.
Ausführung als eine Einheit (Block).
Rahmenvertrag für die Lieferung von fabrikfertigen, typgeprüften Mittelspannungsschaltanlagen in SF6 Technik nach DIN EN 61936 -1.
Ausführung als Einzelfelder oder Schaltfelderblöcke anreihbar.
Rahmenvertrag über 10kV-Mittelspannungsnetzverteiltransformatoren
Netzverteiltransformatoren ölgekühlt in Hermetikausführung mit vollständig gekapselten und berührungssicheren Anschlüssen (Leistungsgrößen 100kVA, 250kVA; 400kVA; 630 kVA, 1.000 kVA und 1.600 kVA) Die Transformatoren müssen beim Hersteller des Betongebäudes in Form eines Konsignationslagers zur Verfügung gestellt werden.
Die vorzuhaltenden Mengen und Vertragsmodalitäten werden in den Leistungsbeschreibungen bekannt gegeben.
Rahmenvertrag über Betonstationen
Rahmenvertrag für die Lieferung von fabrikfertigen begehbaren- und nicht begehbaren Kompakttrafostationen in monolithischer Betonbauweise mit Störlichtbogenprüfung gemäß DIN EN 62271 - 202.
Unterschiedlich komplett bestückt mit SF6-isolierter (maximal 4-Felder) metallgekapselter Mittelspannungsschaltanlage und Netzverteiltransformator bis maximal 630kVA mit Störlichtbogenprüfung gemäß DIN EN 61936-1, Bemessungsspannung Ur = 12 kV, Niederspannungshauptverteilung in offener berührungssicherer Gerüstbauweise, jeweils als Beistellung aus den Losen 1, 2 und 4.
Ggfs. Eigenbedarfsverteilung (Beistellung), Verrechnungswandler (Beistellung), Zählergehäuse(Beistellung) und Stationszubehör.
Innerhalb des Betonkörpers komplett verkabelt (Mittelspannung, Niederspannung, Eigenbedarf und Erdung, frei Verwendungsstelle in die vorbereitete Baugrube.
Rahmenvertrag über Niederspannungsverteilungen
Niederspannungshauptverteilungen in offener berührungssicherer Gerüstbauweise sowohl für den Einbau in eine fabrikfertige Kompaktstation als auch für den Ersatz in vorhandenen Schaltstationen.
Rahmenvertrag über Betonstationen mit Trafo größer 630kVA
Rahmenvertrag für die Lieferung von fabrikfertigen nicht begehbaren Kompakttrafostationen in monolithischer Betonbauweise mit Störlichtbogenprüfung gemäß DIN EN 62271 - 202.
Unterschiedlich komplett bestückt mit SF6-isolierter (maximal 4-Felder) metallgekapselter Mittelspannungsschaltanlage und Netzverteiltransformator größer 630 kVA bis maximal 1.600kVA mit Störlichtbogenprüfung gemäß DIN EN 61936-1, Bemessungsspannung Ur = 12 kV, Niederspannungshauptverteilung in offener berührungssicherer Gerüstbauweise, jeweils als Beistellung aus den Losen 1, 2 und 4.
Rahmenvertrag über Betonstationen in Hanglage
Rahmenvertrag für die Lieferung von fabrikfertigen begehbaren- und nicht begehbaren Kompakttrafostationen in monolithischer Betonbauweise mit Störlichtbogenprüfung gemäß DIN EN 62271 - 202 für den Einbau in Hanglagen.
Es handelt sich um eine Ausschreibung auf Grundlage der Sektorenverordnung (SektVO) als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Wenn ein Bewerber Interesse an einem Rahmenvertrag über die ausgeschriebenen Lieferungen hat, so wird von ihm zum angegebenen spätesten Abgabetermin ein vollständiger Teilnahmeantrag erwartet.
Der Rahmenvertrag wird mit allen 6 Losen an einen Marktteilnehmer als Generalunternehmer vergeben. Dieser hat alle Arbeiten zur schlüsselfertigen Lieferung der Kompaktstationen zu koordinieren. Außerdem stellt er Lieferungen aus den Losen 1, 2 und 4 für Stationsumbauten zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich die Vergabe einzelner Lose an verschiedene Marktteilnehmer für den Ausnahmefall vor, dass eine Gesamtvergabe aus wirtschaftlichen Gründen nicht darstellbar ist. Für diesen Fall muss der Generalunternehmer die Koordination auch übernehmen.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtswirksam unterzeichnet ist und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor -ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Übersetzer) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Die Teilnehmeranträge sind in 2-facher Ausfertigung in einem geschlossenen Umschlag an die unter PunktI.3.genannte Kontaktstelle (Enervie Vernetzt GmbH, Jürgen Nöthe, Platz der Impulse 1, 58093 Hagen) per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und mit dem Vermerk "Ausschreibung -vertraulich" zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden ausschließlich über das Portal "Subreport" akzeptiert. Teilnahmeanträge per Fax oder E-Mail werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Bewerber müssen ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Musterformulars erstellen, dass auf der unter Punkt I.3 angegebenen Internetadresse sowie bei der unter Punkt I.3 angegebenen Kontaktstelle erhältlich ist. Dieses Musterformular ist vollständig ausgefüllt zwingend Bestandteil des Teilnahmeantrages.
Folgende Eignungskriterien sind K. o. Kriterien und hiermit als solche gekennzeichnet. Die Nichterfüllung kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen:
1) Die ausgefüllten und vollständigen Eigenerklärungen gemäß anzuforderndem oder heruntergeladenem Formblatt;
2) Mindestens 3 Referenzen bei deutschen EVU, nicht älter als 3 Jahre, müssen vorgelegt werden, die in Umfang und Leistung denen der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen mindestens entsprechen.
Für die Anforderungen der Referenzen, um als solche anerkannt zu werden, gelten die Bedingungen des Formblattes;
3) Der Bieter muss mit seinen Fertigungsstätten, die die Lieferung übernehmen sollen, nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar qualitätszertifiziert sein;
4) Der Bieter muss mit seinen Fertigungsstätten, die die Lieferung übernehmen sollen, beim RWE bzw. den Nachfolgeunternehmen als Lieferant zugelassen sein;
5) Bonitätsauskunft über Creditreform, die der Auftraggeber einholt. Ein Scoring von 300 oder größer führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.