Number: 12449645
Country: Germany
Source: TED
Klärwerk Gut Marienhof, Hauptstraße, Eching; Lieferung von Strom für die Kalenderjahre 2018/2019 mit jeweils jährlich getrennten Preisen.; Vergabe-Nr.: E50039917
Stromversorgung
Klärwerk Gut Marienhof, Hauptstraße 30, 85386 Dietersheim bei Eching
— Zählpunkt: ZP DE001068853861000000000000360588 (für die 4,7 km lange Leitung von Garching kommend),
— Zählpunkt: ZP DE001068853861.
Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.