Number: 12489479
Country: Germany
Source: TED
Vergabe eines Auftrags zur Erbringung von Busverkehrsleistungen im Linienverkehr auf der Linie NESSI 4
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind Busverkehrsleistungen auf der städtischen Linie NESSI 4. Die Stadtwerke Bad Neustadt an der Saale – Eigenbetrieb der Stadt Bad Neustadt an der Saale – ist Inhaberin der Linienverkehrsgenehmigung gemäß § 13 PBefG. Sie plant den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet, betreibt die Infrastruktureinrichtungen (Haltestellen etc.) und stellt diese dem Auftragnehmer bereit.
Bad Neustadt an der Saale
Die Stadtwerke Bad Neustadt an der Saale vergibt einen Auftrag zur Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr auf der städtischen Linie NESSI 4 – Rhön-Klinikum/Herschfeld – Herschfeld – Bahnhof- Marktplatz – Saalestraße – Busbahnhof. Die Verkehrsleistung auf dieser Linie hat einen Umfang von ca. 21 800 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Die Verkehrsleistungen sind vom 1.4.2019 (Betriebsaufnahme) bis einschließlich 31.12.2024 zu erbringen. Umfang und Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und den dieser beigefügten Fahrplänen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXYG1V
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.