Number: 12946368
Country: Germany
Source: TED
Jahresabschlussprüfung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V für die Jahre 2019-2022
Gegenstand und Umfang der jeweiligen Prüfung richten sich nach den Regelungen und Grundsätzen der §§ 317 ff. HGB, des § 53 HGrG und den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.5.2001 veröffentlichten „Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG“ (Anlage zur VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie dem aktuellen Fragenkatalog hierzu nach IDW Prüfungsstandard (IDW PS 720). Darüber hinaus ist die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel gemäß einem spezifischen, im Rahmen der Bewirtschaftungsgrundsätze der MPG (BewGr-MPG) festgeschriebenen Fragenkatalog (vgl. Anlage 2) durch den Auftragnehmer zu prüfen und im Rahmen des Prüfungsberichts darüber zu berichten. Zudem hat der Prüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen im Bedarfsfalle für ad-hoc-Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung zu stehen.
Die Prüfung der Unterlagen erfolgt am Standort der Generalverwaltung der MPG und im Einzelfall an anderen Standorten. Weitere Leistungen können teilweise am Standort des Auftragnehmers erfolgen.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur (derzeit 84 Institute und weitere [Forschungs-]Einrichtungen, im Folgenden „Institute“). Die Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) berät und unterstützt die Organe und Forschungseinrichtungen und führt die laufenden Geschäfte der MPG. Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. zu erbringen:
1) Prüfungen:
1.1) freiwillige Jahresabschlussprüfung einschl. Lagebericht gem. §§ 317 ff. HGB in entsprechender Anwendungen der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der vereinsrechtlichen Regelungen und Besonderheiten
1.2) Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (in Anwendung des IDW PS 720);
1.3) Prüfung gemäß Fragenkatalog zur Jahresabschlussprüfung (Anlage a zu Nr. 14 (2) BewGr-MPG): „Feststellungen der Wirtschaftsprüfer zur zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel durch die Antragsgemeinschaft der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) im Rahmen der Jahresabschlussprüfung“ (siehe Anlage 2).
2) Prüfungsbericht über die o. g. Prüfungen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450);
3) Berichterstattung über die Prüfung und deren Ergebnisse gegenüber der Leitung der MPG, dem Prüfungsausschuss der MPG und den Zuwendungsgebern;
4) ad-hoc-Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Prüfung der Jahresabschlüsse einschließlich der vorbereitenden Schlussbesprechung ist, soweit der Rahmenvertrag jeweils entsprechend verlängert wird, bis jeweils zum 30.4. des Folgejahres abzuschließen. Das rechtlich unselbständige Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) ist Teil des MPG e. V. und zugleich ein assoziiertes Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF). Das IPP erstellt einen eigenen Jahresabschluss, der durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft wird. Das Rechnungswesen und die Berichterstattung sind unabhängig vom Rechnungswesen der MPG und folgen den Vorgaben der HGF (vgl. Anlage 3, Rahmeninformation, Kap. 2.5.3). Die Prüfung des Jahresabschlusses des IPP ist nicht Teil des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Jahresabschluss des IPP fließt aber in den Jahresabschluss der MPG mit ein und ist bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen. Von der Prüfung und Berichterstattung zu Punkt 1.3. ist das IPP ausgenommen.
Siehe Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung
Detailierte Inforamtionen zu den Zuschlagskriterien, die unter Ziffer II.2.5) dieser Bekanntmachung aufgeführt sind, können der Vergabeunterlage in Kapitel 1.17.2 entnommen werden.
Jahresabschlussprüfung der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. für die Jahre 2019-2022