Number: 1396334
Country: Germany
Source: TED
VE 049 Förderanlagen / Aufzugsanlagen.
Errichtung von Aufzugsanlagen nach DIN EN 81 Teil 20/50.
Bertuchstraße/ Ernst-Thälmann-Straße, 99423 Weimar.
1 Stck. Personenaufzug Q = 1 050 kg / 14 Pers., 5 Haltestellen, Treibscheibenantrieb im Schacht;
1 Stck. Personenaufzug Q = 630 kg / 8 Pers., 5 Haltestellen, Treibscheibenantrieb im Schacht;
1 Stck. Pers.- / Lastenaufzug Q = 630 kg / 8 Pers., Haltestellen, Treibscheibenantrieb unten, neben dem Schacht (Besonderheit: Zugänge übereck).
VE 049 Förderanlagen / Aufzugsanlagen
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2)
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link von einer Vergabeplattform der Klassik Stiftung heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht verfolgen müssen.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU Abs. 3 VOB/A endet am 13.3.2017/ 8:00 Uhr.
Anfragen sind nur schriftlich per E-Mail über den E-Mail-Kontakt des Auftraggebers: [email protected] an diesen zu richten.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 GWB).