Number: 1570199
Country: Germany
Source: TED
20171274/1173002 (TUK, Spülung von Wand- und Überflurhydranten, Trinkwasserleitungen, Sprinklerstationen).
Vertrag über die Spülung von Wand- und Überflurhydranten, Trinkwasserentnahmestekken, Sprinkleranlagen an der Technischen Universität Kaiserslautern.
Technische Universität Kaiserslautern; Gottlieb-Daimler-Straße, Campus; 67663; Kaiserslautern; Die Anlagen sind campusweit verteilt.
Spülung von Wand- und Überflurhydranten, Trinkwasserentnahmestellen wie auch Sprinkleranlagen; Anzahl der Steigleitungen: 349 Stück; Anzahl der Hydranten: 193 Stück, 35 Überflurhydranten, 3 Sprinkleranlagen.
Es besteht die Möglichkeit auch andere Instandsetzungsarbeiten auf gesonderte Anforderung in angemessener Frist laut Ziffer 2.3 des Vertrages.
Spülung von Wand- und Überflurhydranten, Trinkwasserleitungen und Sprinkleranlagen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD4YRVX.
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
Nr. 1 der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
Nr. 2 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Nr. 4 mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.