Number: 1830412
Country: Germany
Source: TED
Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft- Außenanlagen-Landschaftsbau.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS sowie Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL
Gemeinsame Notstromversorgung
KKE 500 – Außenanlagen, Landschaftsbau.
Neubau Wilhelmstraße 50 und 54
10115 Berlin.
Wegebau- /Pflasterarbeiten:
ca. 1.209 qm Betonsteinpflaster
Asphaltarbeiten:
ca. 268 qm Asphalt Tiefgaragenzufahrt
Metall-/ Schlosserarbeiten:
ca. 27 m lang, ca. 3,40 m hoch: Carport abbauen, einlagern, aufbauen
ca. 9 m lang, ca. 2, 50 m hoch: Spalier als Rankgerüst abbauen, einlagern, aufbauen ca. Laufbreite: 120 cm, Höhe: 87 cm: Stahltreppe, 5 Stufen
ca. 0,70 cm lang Handlauf
Beton- und Stahlarbeiten:
ca. 30 m Winkelstützmauer
ca. 0,86 m lang und 1,20 m breit Treppenanlage ca.35 qm, Dicke ca. 20 cm Betondecke
ca. 109 qm Betondecke bewehrt Tiefgaragenzufahrt, wiederherstellen
Entwässerung:
ca. 40 m Entwässerungsleitung ca. 54 m Entwässerungsrinnen
ca. 10 m temporäre Umleitung Abwasserkanal
Pflanzarbeiten:
ca. 622 qm Rasen
ca. 31 St Kletterpflanzen ca. 486 Sträucher
2 St Bäume auspflanzen, zwischenlagern und einpflanzen
ca. 5 St Spaliergehölz auspflanzen, zwischenlagern und einpflanzen
Ausführungsbeginn: 06/2017
Ausführungsende: 05/2018.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft- Außenanlagen-Landschaftsbau
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.