Number: 2106638
Country: Germany
Source: TED
Planung Architektur Gebäude, Schulerweiterung Hansaallee.
Planungsleistung Architektur.
Düsseldorf.
Das Comenius-Gymnasium ist eine 4-zügige Ganztagsschule in der zurzeit ca. 970 Schüler von 85 Lehrern unterrichtet werden. Aufgabenstellung: Die aktuellen Planungen sehen eine Erweiterung zu einem 5-zügigen Gymnasium vor in dem bis zu 1 250 Schüler von voraussichtlich 105 Lehrern und Betreuern unterrichtet werden. Die Gesamtmaßnahme setzt sich daher aus den folgenden wesentliche Einzelmaßnahmen zusammen: – schulorganisatorisch bedingte Umbauten im Gebäudebestand; – baulich notwendige Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand; – Erweiterung des Gebäudebestandes (Hauptgebäude und Aula); – Erweiterung von Schulhof- und PKW-Stellflächen; – weitere Umbauten in Außenanlagen. Ggf. ist zur Sicherstellung der Anforderungen der 5-Zügigkeit ab dem Jahr 2018 eine temporäre Containerstellung erforderlich. Die in diesem Verfahren zu vergebende Leistung umfasst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 in den Leistungsbildern Objektplanung (hier auch Architektur).
Direkt beauftragt werden die Leistungsphasen 1-3. Die weiteren Leistungsphasen werden optional stufenweise beauftragt. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor erforderliche Beratungsleistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Die Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind ausschließlich elektronisch unter https://vergabe.duesseldorf.de abzurufen
Die Einreichung des Teilnahmeantrages ist ausschließlich postalisch möglich, bitte nutzen Sie dazu das der Teilnahmewettbewerbsunterlage beigefügte Umschlagmuster.
Planung Architektur Gebäude, Schulerweiterung Hansaallee
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend
gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes,
der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage
nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.