Number: 2106641
Country: Germany
Source: TED
Planung Technische Ausrüstung, Schulerweiterung Hansaallee.
Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung.
Düsseldorf.
Das Comenius-Gymnasium ist eine 4-zügige Ganztagsschule in der zurzeit ca. 970 Schüler von 85 Lehrern unterrichtet werden. Aufgabenstellung: Die aktuellen Planungen sehen eine Erweiterung zu einem 5-zügigen Gymnasium vor in dem bis zu 1250 Schüler von voraussichtlich 105 Lehrern und Betreuern unterrichtet werden. Aus dem gemeinsam mit dem Nutzer abgestimmten Raumprogramm resultiert ein Gesamtflächenbedarf von rund 5 500 m2 NF (ohne Erweiterung Aula/Mensa). Die Gesamtmaßnahme setzt sich daher aus den folgenden wesentliche Einzelmaßnahmen zusammen: – schulorganisatorisch bedingte Umbauten im Gebäudebestand; – baulich notwendige Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand; – Erweiterung des Gebäudebestandes (Hauptgebäude und Aula); – Erweiterung von Schulhof- und PKW-Stellflächen; – weitere Umbauten in Außenanlagen. Die in diesem Verfahren zu vergebende Leistung umfasst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 in den Leistungsbildern Technische Ausrüstung (hier auch TGA-Planung).
Direkt beauftragt werden die Leistungsphasen 1-3. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 gehen die Ergebnisse in eine Entscheidungsvorlage ein. Die weiteren Leistungsphasen werden optional stufenweise beauftragt.
Die Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind ausschließlich elektronisch unter https://vergabe.duesseldorf.de abzurufen.
Die Einreichung des Teilnahmeantrages ist ausschließlich postalisch möglich, bitte nutzen Sie dazu das der Teilnahmewettbewerbsunterlage beigefügte Umschlagmuster.
Planung Technische Ausrüstung, Schulerweiterung Hansaallee
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend
gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes,
der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage
nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.