Number: 2257059
Country: Germany
Source: TED
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier.
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wurde in fünf Losen vergeben:
— Übernahme und Verwertung von Altpapier (Bocholt);
— Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 1);
— Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 2);
— Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 3);
— Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 4).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Bocholt)
Entsorgungsgesellschaft Bocholt mbH (EGB); Bovenkerkesch 14; 46395; Bocholt.
— Übernahme des „kommunalen“ Altpapiers an der Übernahmestelle in Bocholt (Entsorgungsbetriebe Bocholt);
— Kontinuierliche Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers mit Containerzügen;
— Verwertung des „kommunalen“ Altpapiers (inkl. Transport- und Verwertungslogistik und Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/Störstoffe);
— Mengenspanne des übergebenen Altpapiers: zwischen 4 400 Mg/a bis 6 400 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2020), sofern er nicht spätestens 9 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 1)
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH; Estern 41; 48712; Gescher.
— Übernahme des „kommunalen“ Altpapiers an der Übernahmestelle in Gescher (Standort der EGW);
— Kontinuierliche Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers mit Containerzügen. Die Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers kann abweichend auch mittels Schubbodenfahrzeugen erfolgen;
— Mengenspanne des übergebenen Altpapiers: zwischen 2 500 Mg/a bis 3 500 Mg/a.
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 2)
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 3)
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 4)
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 bis 5) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.