Number: 2450997
Country: Germany
Source: TED
Ausschreibung 2017-010 BKH Passau.
Passau.
Unterhalts-, Glas-und Grundreinigung des BKH Passau, Wörthstraße 5, 94032 Passau.
2017-010 BKH Passau
Die Ausschreibungsunterlagen können von der Internetseite http://www.ifd-institut.eu/ausschreibungen/2017-010/index.html heruntergeladen werden.
Bieter die ein Angebot für die Ausschreibung 2017-010 BKH Passau abgeben möchten, müssen sich bis spätestens den 10.5.2017 12:00 Uhr per Briefpost, Fax oder E-Mail beim Bezirksklinikum Mainkofen, Frau Honnacker, Mainkofen Haus A3, 94469 Deggendorf, Tel.: +49 9931/87-32000, Fax.: +49 09931/87-32199, [email protected], anmelden. Es sind die kompletten Firmendaten (Firmennamen- Adresse), und allen Kommunikationsdaten (Telefon, Telefax und Email) des Bieters und des Angebotssachbearbeiters anzugeben. Liegt keine gültige Anmeldung bis zum 10.5.2017 12:00 Uhr vor, wird das Angebot nicht gewertet.
Bieterkommunikation:
Fragen zu dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail unter dem Betreff „Ausschreibung 2017-010“ zu richten an [email protected]. Sowohl die Frage als auch die Antwort des Auftraggebers werden, soweit die Frage bzw. die Antwort für alle potentiellen Bewerber im Hinblick auf die Erstellung des Angebots von Interesse ist, in anonymisierter Form auf der Internetpräsenz unter http://www.ifd-institut.eu/ausschreibungen/2017-010/bietermitteilungen.html eingestellt. Es obliegt allein den Bietern, sich auf der genannten Website über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Die Fragen werden bis einschließlich mittwochmittags 12:00 Uhr, gesammelt und immer donnerstags ab 18:00 Uhr zusammen mit der zugehörigen Antwort eingestellt. Gleiches gilt für sonstige ggf. erforderliche Informationen zu diesem Vergabeverfahren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang auch vor, auf diese Weise notwendige Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Angebote müssen bei einer ggf. erfolgten und auf oben beschriebener Weise bekannt gemachten Konkretisierung der Vergabeunterlagen mit den konkretisierten Unterlagen eingereicht werden.
Fragen sind bis spätestens 10.5.2017, 12:00 Uhr zu stellen. Die letzte Aktualisierung der Internetseite wird am 11.5.2017, 18:00 Uhr erfolgen.
Die Angebotserstellung darf ausschließlich nur mit den auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Dateien erfolgen. Das Angebot ist durch den Bieter auch als elektronische Datei (USB-Stick, CD-ROM) als Teil des Angebots einzureichen.
Das Ausschreibungsprogramm wurde in Microsoft Office Version 2010 erstellt und ist mit allen gleichen und höheren Versionen kompatibel.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).