Number: 2687281
Country: Germany
Source: TED
Gesamtsanierung Klinikum Ansbach, LV 3-300-23 Wärmedämmverbundsystem.
Das Klinikum Ansbach wird vollständig saniert.
Die Gesamtsanierung wird in mehreren Bauabschnitten vollzogen.
Die mit der vorliegenden Bekanntmachung benannte Leistung umfasst den Bauabschnitt 3.
Ansbach, Bayern.
— Anbringen Haftbrücke, ca. 740 lfm;
— Dämmschicht aus Mineralwolle, ca. 1 845 m²;
— Dämmschicht XPS, ca. 85 m²;
— Armierungsputz, ca. 1 930 m²;
— Kunststoffummanteltes Glasfasergewebe, ca. 1 930 m²;
— Mineralischer Oberputz, ca. 1 930 m²;
— Kantenschutz für WDVS, ca. 690 m;
— Putzträgerplatten für Sonnenschutzkasten, ca. 410 m;
— Beschichtung Fassade Silikonharzfarbe, ca. 1 930 m²;
— Hydrophobierung Putzflächen, ca. 965 m²;
— Dauerelastische Verfugung, ca. 880 m.
Gesamtsanierung Klinikum Ansbach, LV 3-300-23 Wärmedämmverbundsystem
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.