Number: 2687288
Country: Germany
Source: TED
Gesamtsanierung Klinikum Ansbach, LV 3-410 Sanitärtechnik BA3.
Das Klinikum Ansbach wird vollständig saniert.
Die Gesamtsanierung wird in mehreren Bauabschnitten vollzogen.
Die mit der vorliegenden Bekanntmachung benannte Leistung umfasst den Bauabschnitt 3.
Ansbach, Bayern.
— Entwässerungsleitungen aus Gußeisen und PEHD, mit Form- und Verbindungsstücken, DN 40 – DN 250: ca. 1 600 m;
— Wasserversorgungsleitungen aus Edelstahl, mit Form- und Verbindungsstücken sowie Meß- und Absperrarmaturen, DN 15 – DN 80: ca. 3 400 m;
— Trinkwasser – Verteiler / Sammler: 3 Stück;
— Sanitärobjekte sowie Ausstattung zu Medizintechnischen Anlagen mit Hygienegeräten: ca. 170 Stück;
— Steckbeckenspüleinrichtungen aus Edelstahl: ca. 8 Stück;
— Doppel-Feinfilteranlage, DN 80: 1 Stück;
— Enthärtungsanlage als Pendelanlage: 1 Stück;
— Feuerlösch- Druckerhöhungsanlage mit Vorlagebehälter zur Netztrennung: 1 Stück;
— Wandhydranten: 8 Stück;
— Löschwasserleitungen aus Edelstahl, mit Form- und Verbindungsstücken, DN 50 – DN 100: ca. 150 m;
— Handfeuerlöscher zum vorbeugenden Brandschutz: ca. 38 Stück.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.