Number: 2687295
Country: Germany
Source: TED
Gesamtsanierung Klinikum Ansbach, LV 3-300-21 Dachabdichtung BA3.
Das Klinikum Ansbach wird vollständig saniert.
Die Gesamtsanierung wird in mehreren Bauabschnitten vollzogen.
Die mit der vorliegenden Bekanntmachung benannte Leistung umfasst den Bauabschnitt 3.
Ansbach, Bayern.
— Baustelleneinrichtung
— Vorbereitende Maßnahmen
— Dampfsperre/Behelfsabdichtung ca. 1 265 m²
— Grunddämmung EPS-Hartschaum 0 und 2 % Gefälle je ca. 1 265 m²
— Dachabdichtung Wandanschluss ca. 230 lfm
— Untere und obere Abdichtungslage je ca. 1 265 m²
— Anschluss Lichtkuppeln
— Flüssigabdichtung
— Dachbekiesung ca. 1 265 m²
— Seilgeführtes Absturzsicherungssystem
— Attika Abdeckung UK ca. 195 m
— Attika Abdeckung Al ca. 185 m
— Verwahrblech Titanzink ca. 185 m
— Dampfsperre als Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit ca. 1 150 m2.
Gesamtsanierung Klinikum Ansbach, LV 3-300-21 Dachabdichtung BA3
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.