Number: 2799978
Country: Germany
Source: TED
Planungsleistungen für die Sanierung „Sport- und Trainingsanlage an der Kupfermühle“ in der Hansestadt Stralsund (Freiraumplanung; Ing.bauwerke; technische Ausrüstung Starkstromanlagen; Planungsleistung für Abbruch Gebäude).
DE 805.
Die Hansestadt Stralsund plant die Sanierung der „Sport-und Trainingsanlage an der Kupfermühle“ in der
Hansestadt Stralsund, Grundstück „An der Kupfermühle 5b“ in der Tribseer Vorstadt. Diese soll zu einer
multifunktionalen und zukunftsorientierten Sportanlage mit einer wettkampfgerechten Leichtathletikanlege,
einem Fußballgroßspielfeld, einem multifunktionalen Kleinspielfeld, einem Laufpfad, einem Mehrzweckspielfeld,
einem Funktionsgebäude (nicht Bestandteil des Verfahrens) sowie einer Tribünenanlage mit ca. 880 Plätzen
(nicht Bestandteil des Verfahrens) entwickelt werden. Die überplante Fläche beträgt ca. 33 705 m2. Es liegen
Unterlagen der Planungsphasen 1-3 vor. Gegenstand des Verfahrens ist die Freiraumplanung nach HOAI
2013 Teil 3 § 39, Freianlagen, Leistungsphasen 4-9; Planungsleistung für Ingenieurbauwerke nach HOAI 2013
Teil 3 § 41, Leistungsphasen 4-9 inklusive örtliche Bauüberwachung; Planungsleistung für den Abbruch von
Gebäuden und baulichen Anlagen sowie Planungsleistungen für die technische Ausrüstung Starkstromanlagen
nach HOAI § 55, Leistungsphasen 4-8. Die weitere Planung erfolgt auf der Grundlage der abgestimmten
Entwurfsunterlage. Die Kostenobergrenze für die Bruttobaukosten KG 200 und 500 beträgt ca. 4 100 000 EUR
und darf nicht überschritten werden. Die Umsetzung der Bauleistungen soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen.
2045-16-SES
Freiraumplanung gem. HOAI 2013 Teil 3 § 39, Freianlagen
Planung gem. HOAI 2013 Teil 3 § 55, Leistungsbild Technische Ausrüstung (Starkstromanlagen)
Planung gem. HOAI 2013 Teil 3 § 43, Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Planungsleistung, Leistungsbild Gebäude (Abbruch)
EFRE 2014-2020.
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen die Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).