Number: 2810336
Country: Germany
Source: TED
Digitales Gründerzentrum Bamberg – HLSK-Planung.
Das Digitale Gründerzentrum (DGZ) in Bamberg soll aus einem Altbau- und Neubaugebäudeteil mit ca. 2 000 m2 Nutzfläche bestehen. Während der nichtdenkmalgeschützte Altbau an der Nordostecke der Lagarde-Kaserne entlang der Zollnerstraße im Kreuzungsbereich Berliner Ring liegt, orientiert sich der neue eingeschossige Gebäudeteil zum Innenhof des südlichen Konversionsgeländes. Beide Baukörper sind über Verbindungsgänge zwischen begrünten Innenhöfen miteinander verbunden. In dem eingeschossigen Altbau mit ausgebautem Dach befinden sich vermietbare Einzelbüroräume, Haupteingang und der Konferenzbereich. Im Neubau liegen neben Mietbüros die Besprechungsräume und ein Cafeteriabereich. Der Rhythmus der zweibündigen Grundrissdisposition wird durch kleine Fluraufweitungen mit Fluchttreppenhäusern in sogenannte Recreationszonen wohltuend gegliedert. Die Baukosten belaufen sich nach Stand der Machbarkeitsstudie auf ca. 1 500 000 EUR netto für KGR 400.
Bamberg.
Die ausgeschriebenen Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 53 HOAI Leistungsphasen 3-9 sollen separat stufenweise beauftragt werden. Die Beauftragungen würden als Teilbeauftragungen erfolgen. Mindestens vergeben werden die Ingenieurleistungen der Stufe 1. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen:
Stufe 1: LPH 3-4;
Stufe 2: LPH 5-8;
Stufe 3: LPH 8.
Zum angestrebten Bauvorhaben wird derzeit ein Vorentwurf erstellt, dessen fortgeschriebener Stand, mindestens aber die Machbarkeitsstudie, in der Stufe 2 als Vorbereitung für die Präsentation und als Kalkulationsgrundlage des Vertragsentwurfes zur Verfügung gestellt wird.
Digitales Gründerzentrum Bamberg – HLSK-Planung
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Bekanntwerden des Rügegrundes gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).