Number: 2854440
Country: Germany
Source: TED
Planungsleistung Holzkamp.
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse soll der Ausbau eines einseitig kombinierten Rad-Gehweges einschließlich Trogbauwerk in der Hauptverkehrsstraße Holzkamp in der Ortslage Kleinenbroich geplant werden. Für die Realisierung der oben beschriebenen Baumaßnahme werden die unter Ziff. II.2.4 beschriebenen Dienstleistungen vergeben.
Straßenzug Holzkamp; Holzkamp; 41352; Korschenbroich; Korschenbroich, Ortsteil Kleinenbroich.
Die städtebauliche Entwicklung in der Ortslage Kleinenbroich hat zur Folge, dass die Funktion der Hauptverkehrsstraße Holzkamp den verkehrlichen Anforderungen und Bedürfnissen nicht mehr gerecht
wird. Hiervon betroffen sind insbesondere der Radverkehr sowie der Fahrverkehr für die in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für diesen Personenkreis ist der Ausbau eines einseitig kombinierten Rad-Gehweges geplant. Hierzu erhält der geplante Rad-Gehweg innerhalb des Trogbauwerks eine selbständige Höhentrassierung, unabhängig von der parallel geführten Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr.
Das vorhandene Trogbauwerk Holzkamp (BW 1.2) wird grundsaniert und neu abgedichtet. Die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen werden ebenfalls saniert und den neuen Straßenbreiten angepasst. Außerhalb des Trogbauwerks wird auf der Südseite, zur Anlage des kombinierten Rad-Gehweges bis zum Anschluss an den Kreisverkehr K 35, die Fahrbahn ...
Für die Realisierung der oben beschriebenen Baumaßnahme werden folgende Dienstleistungen -vorbehaltlich der Bereitstellung von Zuschüssen- stufenweise vergeben:
— Objektplanung §§ 43, 47 HOAI, Stufe I (Leistungsphasen 1 bis 5) und Stufe ll (Leistungsphasen 6 bis 9);
— Fachplanung § 51 HOAI, Stufe I (Leistungsphasen 1-5) und Stufe II (Leistungsphase 6);
— Fördermittelantrag;
— Werktägl.örtl. Bauüberw.
Planungsleistung Holzkamp
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYCYNHD.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.