Number: 2855568
Country: Germany
Source: TED
Abrechnungsprüfung Apotheken und weiterer Stellen §300 SGB V.
Abrechnungsprüfung Apotheken und weiterer Stellen gemäß § 300 SGB V.
Leistungsort ist der Standort des Auftragnehmers.
Gegenstand des Vertrages ist die Datenannahme, Prüfung von Apothekenabrechnungen und Archivierung von digitalisierten Verordnungsblättern, Abrechnungsdaten und Originalverordnungen sowie dem zugehörigen Zahlungsverkehr von Leistungen nach § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V für die Betriebskrankenkasse Mobil Oil auf Basis des § 97 SGB X.
Abrechnungsprüfung Apotheken und weiterer Stellen §300 SGB V
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDLY0QJ.
Gemäß § 101b GWB.