Number: 2882182
Country: Germany
Source: TED
Gesamtsanierung Klinikum Ansbach, LV 4-300-26-2 Fassadenarbeiten BA4.
Das Klinikum Ansbach wird vollständig saniert.
Die Gesamtsanierung wird in mehreren Bauabschnitten vollzogen.
Die mit der vorliegenden Bekanntmachung benannte Leistung umfasst den Bauabschnitt 4.
Ansbach, Bayern.
— Metallfenster Einzelelement in Bandfassade, ca. 100 St.,
— Metallfenster Einzelelement als Paneelfeld, ca. 100 St.,
— Metallfenster Fensterelement, ca. 40 St.,
— Außentüren 2-flgl., ca. 4 St.,
— Absturzsicherungen aus Edelstahl, ca. 25 St.,
— Insektenschutzgitter im Rahmen Fensterelement, ca. 160 St.,
— Rahmungselemente, ca. 1 260 m,
— Sonnenschutzkasten Unterputzkasten für WDVS, ca. 40 St.,
— Alu-PR-Fassaden-Element, ca. 2 St.,
— Fassaden Glastyp GT 1, 15 m,
— Fassaden Glastyp GT 2, 23 m2,
— Sonnenschutzbehang Fenster, ca. 140 St.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.