Number: 2882184
Country: Germany
Source: TED
Gesamtsanierung Klinikum Ansbach, LV 4-410-1 Sanitärtechnik E30 Süd, BA4.
Das Klinikum Ansbach wird vollständig saniert.
Die Gesamtsanierung wird in mehreren Bauabschnitten vollzogen.
Die mit der vorliegenden Bekanntmachung benannte Leistung umfasst den Bauabschnitt 4.
Ansbach, Bayern.
— Entwässerungsleitungen aus Gußeisen und PEHD,
mit Form- und Verbindungsstücken, DN 40 – DN 150 ca. 240 m;
— Wasserversorgungsleitungen aus Edelstahl,
mit Form- und Verbindungsstücken sowie Meß- und
Absperrarmaturen, DN 15 – DN 40 ca. 1 030 m;
— Sanitärobjekte sowie Ausstattung zu Medizintechnischen
Anlagen mit Hygienegeräten ca. 63 Stück;
— Steckbeckenspüleinrichtungen aus Edelstahl ca. 3 Stück;
— Wandhydranten 2 Stück;
— Löschwasserleitungen aus Edelstahl, mit Form- und
Verbindungsstücken, bis DN 80 ca. 16 m;
— Handfeuerlöscher zum vorbeugenden Brandschutz ca. 6 Stück.
Sanitärtechnik E30 Süd, BA4
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.