Number: 3713571
Country: Germany
Source: TED
Sanitärarbeiten Schule Wickrather Straße.
Düsseldorf.
Die Gemeinschaftsgrundschule an der Wickrather Straße 31 soll nach dem Rückbau einzelner Bauteile um ein zweigeschossiges Gebäude erweitert werden. Im Erweiterungsneubeu wird auch eine Sanitärinstallation errichtet. – 1 St. Fettabscheider NS4, einschließlich Probenahmeschacht DN150; 1 St. Doppelpumpstation zum EInbau ins Erdreich; 2 St. Behinderten WC-Anlagen; – 37 St. Waschtisch-Anlagen; – 33 St. WC-Anlagen; – 12 St. Urinal-Anlagen; – ca. 830 m Trinkwasserleitung DN15 – DN65; – ca. 340 m Abwasserleitung DN50 – DN125; – ca. 110 m feuerverzinktes Stahlrohr DN70 – DN125.
Sanitärarbeiten Schule Wickrather Straße
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.