Number: 3832975
Country: Germany
Source: TED
Dämmarbeiten Schule Wickrather Straße.
Düsseldorf.
Im Erweiterungsneubau werden aller neuen Lüftungkanäle sowie alle Heizungs- und Sanitärleitungen gedämmt. – Sanitär DN15-DN40 mit Kautschukschlauch ca. 160m, DN15-DN65 mit Steinwolle-Dämmschalen ca. 650 m; – Heizung DN15-DN40 mit Kautschukschlach ca. 550 m, DN15-DN65 mit Steinwoll-Dämmschalen ca. 660 m, davon mit Bechmatel ca. 200 m; – RLT mit Mineralwolle an RLT Kanälen von 80 m2.
Dämmarbeiten Schule Wickrather Straße
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend
gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes,
der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage
nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.