Number: 4079818
Country: Germany
Source: TED
Vergabe von Leistungen nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) zur Umsetzung der Neubaumaßnahme Karolinengymnasium / PIH in Frankenthal.
Auf der Grundlage der bisher erstellten Planungsunterlagen beabsichtigt der Auftraggeber zunächst die Vergabe der noch erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) für die Planung und die bauliche Umsetzung der Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 und 8 gemäß § 53 (2) HOAI für die Realisierung eines gemeinsamen Erweiterungsneubaus des Karolinengymnasiums und des Pfalzinstituts für Hören und Kommunikation (PIH), 67227 Frankenthal (Pfalz), Röntgenplatz 5, während des laufenden Schulbetriebes. Nach der Kostenberechnung belaufen sich die Herstellkosten ohne Umsatzsteuer auf 1 221 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe (KG) 410 (nach DIN 276) ca. 229 000 EUR, auf die KG 420 ca. 193 000 EUR, auf die KG 430 ca. 546 000 EUR, auf die KG 473 ca. 31 000 EUR, auf die KG 480 ca. 97 000 EUR und auf die KG 540 ca. 125 000 EUR.
Das Karolinengymnasium und das PIH sollen auf der Grundlage eines vorgegebenen Raumprogramms und der bisher von einem Architekturbüro erstellten Planungsergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume), sowie von Fachingenieurbüros erstellten Planungsergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) sowie der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) um einen gemeinsamen Neubau (BGF = ca. 3 732 m2) im Grenzbereich der beiden Schulgrundstücke erweitert werden. Der Gebäudebestand ist an eine Nahwärmeversorgung angebunden. An diese soll auch das neue Gebäude angebunden werden. Nach den Ergebnissen der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung soll der Neubau als dreigeschossiges Gebäude (alle Geschosse oberirdisch) mit einem Innenhof in dem Geländebereich des derzeitigen Standorts des älteren Pavillonbereichs des PIH neben dem Neubau (Baujahr 2007) realisiert werden. In dem neuen Gebäude sind allgemeine Unterrichtsräume, Räume für Lehrküchen, Mehrzweckräume, Verwaltungsräume, Räume für Physik, Chemie und Biologie, Aufenthaltsräume für Schüler und Lehrer, Eltern- und Arztzimmer, Lager- und Technikräume sowie zugehörige Sanitäranlagen zu realisieren. Die Aufgabenstellung besteht nun darin, auf der Grundlage der bisher erstellten Planungsunterlagen, die noch erforderlichen Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) für die Planung und die bauliche Umsetzung der Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 und 8 gemäß § 53 (2) HOAI des neuen Schulgebäudes durchzuführen. Der Umfang der zu planenden Gesamtmaßnahme umfasst die technische Ausrüstung des neuen Schulgebäudes sowie den Einbau der Technischen Anlagen in Außenanlagen zur Herstellung des Anschlusses der Ver- und Entsorgungsanlagen (Schächte, Schmutz-/Regenwasser-, Trinkwasser-, Nahwärmeleitungen) des Neubaus an den Bestand. Insofern bilden die Grenzen der Aufgabenstellung die zukünftigen Gebäudeaußenkanten des Neubaus sowie der Verlauf der Ver- und Entsorgungsleitungen zum Anschluss der Medien der Anlagengruppen 1 und 2 an den jeweiligen Bestand. Folgende Anlagengruppen sind beinhaltet:
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
bestehend aus:
— Abwasseranlagen,
— Wasseranlagen.
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen,
— Wärmeverteilnetze,
— Raumheizflächen.
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen,
— Lüftungsanlagen.
Anlagengruppe 7: Nutzungsspezifische Anlagen,
— Medienversorgungsanlagen für die Versorgung der Labormöbel der naturwissenschaftlichen Räume mit technischem Gas.
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation,
— Automationssysteme.
Die Leistungsphase 9 wird optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen durch schriftlichen Einzelauftrag beauftragt. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf diese Beauftragung besteht nicht. Der Auftragnehmer ist hingegen verpflichtet, im Falle der Beauftragung durch den Auftraggeber, die Leistungen der Leistungsphase 9 auszuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY0YR0N.