Number: 4080802
Country: Germany
Source: TED
TREA II.
35398 Gießen.
Die Stadtwerke Gießen AG (SWG AG) plant die Errichtung und den Betrieb eines Heizkraftwerkes, bei dem das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung und ein ganzjähriger wärme-geführter Betrieb der Anlage im Vordergrund steht. Das Heizkraftwerk setzt sich zusammen aus einer Dampfkesselanlage zur energetischen Verwertung von nicht gefährlichen Ersatzbrennstoffen und 2 Blockheizkraftwerken. In der Dampfkesselanlage soll die thermische Energie aus der energetischen Verwertung der Ersatzbrennstoffe zur Erzeugung von Sattdampf genutzt werden. Der Sattdampf soll aufgrund der bei energetischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen an den Überhitzerheizflächen auftretenden Hochtemperaturkorrosion extern überhitzt werden. Für die externe Überhitzung wird die thermische Energie der Rauchgase, welche von den Blockheizkraftwerken bei der Verbrennung von Erdgas erzeugt werden, genutzt. Die SWG betreibt bereits eine thermische Reststoffbehandlungs- und Energieverwertungsanlagen (TREA). Die hier ausgeschriebene zweite Thermische Reststoffbehandlungs- und Energieverwertungsanlage (TREA II) beinhaltet im Wesentlichen folgende Komponenten, welche ausnahmslos innen aufgestellt werden:
— Brennstoffförderung, Krananlage;
— Feuerung;
— Dampferzeuger;
— Blockheizkraftwerke (nicht Bestandteil dieser Auftragsbekanntmachung);
— Rauchgasreinigung;
— Energieauskopplung, elektrisch und thermisch;
— Übergeordnete Anlagenkomponenten;
— Bautechnik;
— Haustechnik (nicht Bestandteil dieser Auftragsbekanntmachung);
— Elektroinstallation.
Technische Daten Dampfkesselanlage:
— Feuerungswärmeleistung: 10 MWth;
— Brennstoff: Ersatzbrennstoffe gemäß AVV 19 12 10 und AVV 19 12 12;
— Heizwert-Bandbreite: 11,0 bis 14,5 MJ/kg;
— Heizwert im Durchschnitt: 12,5 MJ/kg;
— Rauchgasvolumenstrom: ca. 21 000 m3i.N.f/h (8 Vol-% O2);
— Dampfmenge: 13 t/h;
— Speisewassertemperatur am Eintrittsstutzen des Dampferzeugers: 130
°C;
— Dampftemperatur am Austrittsstutzen der Dampftrommel:
Sattdampftemperatur in Abhängigkeit vom Sattdampfdruck;
— Dampfdruck am Eintrittsstutzen des Turbosatz: 40 bar(a);
— Dampftemperatur am Eintrittsstutzen des Turbosatz: 400 °C;
— Reisezeit: min. 8.000 h/a;
— Betriebsweise: 24 Stunden Betrieb ohne Beaufsichtigung (BoB 24!).
Luftvorwärmer
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabebestimmungen im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich gegenüber der Vergabestelle gerügt hat, § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Der Nachprüfungsantrag ist auch dann unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Auf die Vorschriften des § 107 Abs. 2 und Abs. 3 GWB wird hingewiesen.