Number: 4431914
Country: Germany
Source: TED
Gesamtsanierung Klinikum Ansbach, LV 3-300-24 Fliesen- und Plattenarbeiten.
Das Klinikum Ansbach wird vollständig saniert.
Die Gesamtsanierung wird in mehreren Bauabschnitten vollzogen.
Die mit der vorliegenden Bekanntmachung benannte Leistung umfasst den Bauabschnitt 3.
Ansbach, Bayern
— Wandanschluss Bodenabdichtung starr Flüssigkunststoff ca. 550 m,
— Schnellzementestrich als Gefälleestrich ca. 300 m2,
— Voranstrich auftragen EP-Grundierung ca. 1 500 m2,
— Untergrund abdichten ca. 1 500 m2,
— Anschlussfuge verstärken ca. 1 500 m,
— Bekleidung Wand trockengepresste Fliesen / Platten ca. 2 100 m2,
— Verfugung Wandfliesen ca. 2 100 m2,
— Bodenbelag Mosaik ca. 300 m2 + Hohlkehlsockel ca. 600 lfm,
— Bodenfliesen Feinsteinzeug ca. 650 m2,
— Sockelausbildung Bodenfliesen ca. 500 m,
— Verfugung Bodenfliesen ca. 700 m2,
— Abdeckung begehbar ca. 1 100 m2,
— Bauteilfuge Silikon ca. 3 000 m.
Gesamtsanierung Klinikum Ansbach, LV 3-300-24 Fliesen- und Plattenarbeiten
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.