Number: 4492484
Country: Germany
Source: TED
Abbrucharbeiten technische Anlagen; Sanierung Heinrich-Lades-Halle BA 4.2 und 4.3.
Sanierung Heinrich-Lades-Halle in Erlangen BA 4.2 und 4.3: Erneuerung/Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung für das Große Foyer und den Großen Saal mit begleitenden brandschutztechnischen und baulichen Maßnahmen.
91052 Erlangen, Rathausplatz 2
Abbrucharbeiten technische Anlagen, bestehend aus:
Baustelleneinrichtung:
1x Sanitärräume,
2x Kombinierte Personal-/Materialschleuse,
5x Geregelte Lüftungsanlage,
40 m Bauzaun.
Abschottungen und Verkleidungen:
5x Folienvorhänge,
150 m2 Staubschutzwand,
5x Geregelte Abluftanlage.
Demontage und Entsorgung schadstoffhaltiger Bauteile:
2 500 m2 KMF-Dämmung an Lüftungskanälen,
100 m2 KMF-Dämmung mit Blechmantel,
500x Herausschneiden Flanschen Lüftungskanal Kantenlänge 500-2 500 mm,
945 m KMF-Dämmung an Rohrleitungen bis D = 20 cm,
350 m, KMF-Dämmung an Rohrleitungen D = 20 bis D = 40 cm,
214x Herausschneiden Flanschdichtung aspesthaltig bis D = 20 cm,
50 m2 KMF-haltige Dämmung an Technischen Anlagenteilen,
30 m2 aspesthaltige Dacheindeckung.
Demontage und Entsorgung schadstofffreier Bauteile:
Großkomponenten:
1x Zuluftgerät 35 000 m3/h (10 x 5 x 2,5 m),
1x Abluftgerät 35 000 m3/h (3,8 x 2,5 x 2,3 m),
1x Kompaktlüftungsgerät (1,6 x 0,7 x 0,7 m),
1x Kältemaschine 100 kW,
1x Rückkühlwerk (3,6 x 1,2 x 2,8 m),
1x Ausdehnungsgefäß,
1x Wasserfilteranlage,
1x Wasserenthärtungsanlage,
2x Wassertank,
1x Lastenaufzug,
1x Kühlzelle inkl. Splitt-Klima-Anlage.
Kleinkomponenten:
7x Rohreinbaupumpe,
4x Fundamentpumpe,
93x Absperrarmatur,
2x Dreiwegeventil,
4x Schmutzfänger,
6x motorr. Ventil,
22x Heizkörper.
Demontage Rohrleitungen:
2 300 m Stahlrohrheizung DN15 bis DN150,
350 m verz. Stahlrohr DN15 bis DN150,
40 m Kupferrohr bis D = 40 mm,
85 m Edelstahlrohr bis DN80,
90 m Kunststoffrohr,
140 m Gußeisenrohr,
7x Verteiler.
Lüftungskanäle: 2 000 m2 Lüftungskanäle bis 2 500 mm Kantenlänge.
Abbrucharbeiten technische Anlagen; Sanierung Heinrich-Lades-Halle BA 4.2 und 4.3
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.