Number: 4494618
Country: Germany
Source: TED
Z5w FE 83.0037/2017 – Sicherung durch Gurte und andere Schutzsysteme 2018 und 2019.
FE 83.0037/2017
„Sicherung durch Gurte und andere Schutzsysteme 2018 und 2019“
Bergisch Gladbach
Die Benutzung von Gurten und Kinderschutzsystemen im Pkw sowie das Tragen von Helmen und Schutzbekleidung im Zweiradverkehr leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Unfallfolgen. Deshalb ist die laufende Beobachtung und Berichterstattung zum Schutzverhalten wichtig für die Verkehrssicherheitspolitik.
Mit diesem Projekt werden die seit 1975 laufenden Beobachtungen im fließenden Verkehr fortgesetzt. Zusätzlich sollen die Gurtnutzungsquoten im Güterkraftverkehr in Analogie zu den jährlichen Beobachtungen im Pkw-Verkehr erhoben werden. Vorrangiges Ziel ist es, mit hinreichender Zuverlässigkeit die Veränderungen auf dem Sektor des Schutzverhaltens von Verkehrsteilnehmern jährlich zu erfassen. Die Erhebung des Sicherungsverhaltens im Pkw-, Zweirad- und Schwerlastverkehr soll für 2 Jahre in Folge (2018 und 2019) und nach einem vorgegebenen Untersuchungsdesign erfolgen. Somit wird sichergestellt, dass die Beobachtungsergebnisse vergleichbar sind mit denjenigen der vorangegangenen Jahre.
Z5w FE 83.0037/2017 – Sicherung durch Gurte und andere Schutzsysteme 2018 und 2019
Form des Angebots:
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.
Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot,
„Sicherung durch Gurte und andere Schutzsysteme 2018 und 2019“,
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
21.9.2017; 15.00 Uhr,
— Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen,
— Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen,
Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach.
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden.
Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden:
Kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet/nicht gebunden.
Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.