Number: 4603366
Country: Germany
Source: TED
ERP-System
Implementierung, Migration und Betrieb eines SAP S/4 HANA-Systems
Pappelallee 4
14469 Potsdam
Die ProPotsdam GmbH (nachfolgend ProPotsdam) ist ein stadteigener und vermögenshaltender Unternehmensverbund der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam. Die ProPotsdam ist das größte Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam und führender Dienstleister in den Bereichen Stadtsanierung, Stadtentwicklung, Wohnungsbau und Wohnfürsorge. Mit einem Bestand von über 17 000 Mietwohnungen ist sie gleichzeitig der größte Wohnungsanbieter auf dem Potsdamer Wohnungsmarkt. Die strategische Ausrichtung der ProPotsdam orientiert sich an einer „Nachhaltigen Stadtentwicklung“ und sucht die Balance zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielsetzungen, um sich langfristig für die Landeshauptstadt zu engagieren. Aktuell sind im Unternehmensverbund ca. 280 Mitarbeiter beschäftigt.
Für die Bewirtschaftung ihrer Bestände nutzt die ProPotsdam derzeit das ERP-System SAP ECC 6.00. Die ProPotsdam plant nun die Migration auf ein neues wohnungswirtschaftlich ausgeprägtes ERP-System auf Basis von SAP S/4 HANA. Als Wechseldatum ist der 1.1.2019 geplant. Eine Rechenzentrumslösung wird zwingend gewünscht. Das neue ERP-System soll die ProPotsdam bei den aktuellen betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen sicher und von der Funktionalität her erfahren, aber auch zukunftsorientiert unterstützen. Dazu gehören neben den Standardmodulen wie Finanzwesen, Controlling, RE-FX, u. a. auch Lösungen für Baucontrolling und Bauprojektverwaltung, Liquiditätsmanagement, Planung und Budgetierung, integrierte Nebenkostenabrechnung (d.h. ein Abrechnungsschreiben für alle Betriebskosten), Verkehrssicherungs- und Qualitätsmanagement für die Wahrnehmung von Prüfpflichten, die Kopplung von Partnern zur Abwicklung der Leistungen aus dem Facilitymanagement, Kommunikationsplattform für Kunden und Interessenten mit App-Funktionen und Interessenten- bzw. Angebotsmanagement sowie mobile Informations- und Bearbeitungsfunktionen und systemtechnische Unterstützung von Geschäftsprozessabläufen.
Die zu vergebenden Leistungen betreffen sämtliche dafür zu erbringenden Dienstleistungen, insbesondere die Systemlieferung, die Migration sowie den Systembetrieb und wohnungswirtschaftliche Servicedienstleistungen (wie z.B. Sollstellungen, Mahnungen). Ebenso gehören zum Leistungsumfang alle Schulungen und Coaching-Leistungen im Rahmen der Systemeinführung.
1. Option des Auftraggebers, den Auftragnehmer mit zusätzlichen Leistungen zur Erreichung des Projektziels zu beauftragen;
2. Option des Auftraggebers, den Vertrag hinsichtlich des Vertragsgegenstands um weitere Auftraggeber zu den Vertragskonditionen zu erweitern.
Implementierung, Migration und Betrieb eines SAP S/4 HANA-Systems, einschließlich sonstiger Leistungen
1. Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort
Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen;
2. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, weshalb die Gründung im konkreten Falle nach den strengen Anforderungen der Rechtsprechung zulässig ist;
3. Beruft sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf die Ressourcen von Drittunternehmen, so ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung der Drittunternehmen beizufügen, wonach diese dem Bewerber im Auftragsfalle ihre Ressourcen zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH9Y134
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).