Number: 5593030
Country: Germany
Source: TED
Beschaffung eines Dynamischen Fahrgastinformationssystems
Bereitstellung einer DFI-Zentrale mit Anbindung an DEFAS Bayern sowie Lieferung, Montage und Instandhaltung von folgenden DFI-Komponenten für den Südtiroler Platz in Rosenheim: 14 Haltestellenanzeiger, 2 große Übersichtsanzeiger, 2 kleine Übersichtsanzeiger (alle LED) sowie Text to speech-Einrichtungen für alle Anzeiger.
83022 Rosenheim, Südtiroler Platz
Der Neubau des Rosenheimer Bahnhofsgeländes/-vorplatzes erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Davon wird jetzt der 1. Bauabschnitt (ROB) realisiert, wie im Leistungsverzeichnis (LV) unter OZ 1 beschrieben. Die Realisierung des 2. Bauabschnittes ist derzeit noch nicht beschlossen. Sollte diese erfolgen, kann der Auftraggeber durch einseitiges Verlangen die im LV unter OZ 2 als optional bezeichneten Leistungen gemäß Nr. 17.8 EVB IT Systemvertrag abrufen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich entweder vom AG oder AN gekündigt wird.
Es handelt sich um eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe durch mehrere öffentliche Auftraggeber gemäß § 4 VgV. Vertragspartner wird für die Lieferung und Montage die Stadt Rosenheim, für die Wartung und Instandhaltung der DFI-Komponenten die Rosenheimer Verkehrsgesellschaft mbH, Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim.
Ergänzung eines Fahrgastinformationssystems
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.